Code of Conduct

Code of Conduct

Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2024. Der neue Code of Conduct vom 25.05.2024 sieht für Informationen über ausgeglichene Forderungen bis einschließlich 31. Dezember 2024 die Fortgeltung der Regelungen aus dem (bisherigen) Code of Conduct vor.


Der Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ (nachfolgend „DW“) vertritt die Interessen der großen Wirtschaftsauskunfteien.

Die Unternehmen, die diesen Verhaltensregeln beigetreten sind, verpflichten sich zu deren Einhaltung. Der Beitritt der Unternehmen wird vom Verband dokumentiert und in geeigneter Form bekannt gegeben.


Das vollständigen Dokumente finden Sie nachstehend zum Download.

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Bitte beachten: Für die Anpassung der Speicherfristen gelten die in der Genehmigung genannten Übergangsfristen.

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